Über Testament und Vollmacht wird gesprochen. Über Konten, Versicherungen und die Wohnung auch. Über das, was auf dem Laptop liegt, spricht kaum jemand, obwohl dort inzwischen ein erheblicher Teil des Lebens gespeichert ist.
Angehörige merken das erst, wenn sie davorsitzen. Und dann ist es zu spät, die Frage noch zu stellen.
Was Erben tatsächlich vorfinden
Der digitale Nachlass ist in Deutschland grundsätzlich vererbbar. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass ein Nutzerkonto wie ein Brief oder ein Tagebuch auf die Erben übergeht. Rechtlich ist die Lage also klarer, als viele denken.
Praktisch nützt das wenig, wenn niemand weiß, dass ein Konto existiert, oder wie man hineinkommt.
Typischerweise stehen Angehörige vor drei Problemen gleichzeitig. Sie wissen nicht, welche Verträge laufen, weil Rechnungen nur noch per Mail kommen. Sie kommen an das Mail-Konto nicht heran, über das sich alles andere zurücksetzen ließe. Und sie wissen nicht, wo die Fotos liegen, die sie eigentlich behalten möchten.
Jedes dieser Probleme lässt sich zu Lebzeiten in einer Stunde lösen.
Die eine Seite, die alles verändert
Kein Testament, keine juristische Formulierung. Ein einfaches Dokument, das beschreibt, wo was liegt.
Darauf gehören: die wichtigsten Konten und Dienste, bei denen laufende Verträge bestehen. Der Ort, an dem Dokumente und Fotos gespeichert sind. Der Hinweis, wo die Zugangsdaten zu finden sind. Und die Person, die sich darum kümmern soll.
Was nicht darauf gehört, sind die Passwörter selbst im Klartext. Dafür gibt es Passwortmanager mit Notfallzugriff, und für alles andere reicht ein versiegelter Umschlag an einem sicheren Ort, dessen Existenz eine Vertrauensperson kennt.
Die Verbraucherzentrale stellt dazu Musterformulare und Checklisten bereit, die man ausdrucken und ausfüllen kann. Das ist der unspektakulärste und wirksamste Schritt in diesem ganzen Thema.
Warum der Speicherort eine Rolle spielt
Liegen Dokumente und Fotos ausschließlich auf einem Laptop oder einem Telefon, hängt der Zugriff an einem einzigen Gerät und einem einzigen Passwort. Geht das Gerät kaputt oder ist es gesperrt, ist der Inhalt praktisch verloren, auch wenn er rechtlich längst den Erben gehört.
Ein Cloud Speicher löst das, weil die Dateien nicht mehr an ein Gerät gebunden sind. Wer darauf zugreifen darf, ist eine Frage der Zugangsdaten, nicht der Hardware.
Bei Unterlagen wie Verträgen, Urkunden und Gesundheitsdokumenten kommt eine zweite Überlegung hinzu. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet, dass die Dateien auf dem eigenen Gerät verschlüsselt werden, bevor sie hochgeladen werden, und der Anbieter die Inhalte nicht einsehen kann. Das schützt zu Lebzeiten. Es macht aber umso wichtiger, dass der Zugang geregelt ist, denn ein Anbieter, der den Inhalt nicht lesen kann, kann ihn auch niemandem herausgeben.
Vier Schritte, die reichen
Bestandsaufnahme. Eine halbe Stunde, ein Blatt Papier. Welche Dienste laufen, welche kosten Geld, welche enthalten etwas, das jemand behalten soll.
Dokumente an einen Ort bringen. Scans von Urkunden, Verträgen und Versicherungsunterlagen in eine klare Ordnerstruktur, nicht verteilt über Laptop, Telefon und Mailanhänge.
Zugang regeln. Passwortmanager mit Notfallkontakt einrichten, oder den versiegelten Umschlag hinterlegen. Beides ist besser als der Zettel in der Schreibtischschublade.
Eine Person einweihen. Nicht die Passwörter nennen, sondern sagen, dass es dieses Dokument gibt und wo es liegt. Ohne diesen Satz ist die ganze Vorbereitung wirkungslos.
Es geht nicht nur um den Ernstfall
Dieselbe Vorbereitung hilft in deutlich harmloseren Situationen. Ein längerer Krankenhausaufenthalt. Eine Reise, während der jemand zu Hause eine Rechnung finden muss. Ein verlorenes Telefon.
Wer einmal aufgeschrieben hat, wo die eigenen Unterlagen liegen, profitiert davon lange bevor der eigentliche Anlass eintritt.
Der unangenehme Teil
Niemand beschäftigt sich gern damit. Genau deshalb bleibt es liegen, und genau deshalb sitzen Angehörige später vor einem gesperrten Bildschirm und raten.
Ein Nachmittag, eine Seite Papier, ein Gespräch. Mehr ist es nicht.

