Nach einem Todesfall in Wien bleibt oft eine Wohnung zurück, um die sich mehrere Personen gleichzeitig kümmern müssen. Neben der Trauer stehen Fragen zum Mietvertrag, zu Unterlagen und dazu, wer entscheiden darf, was mit dem Hausrat geschieht. Wer Möbel abgibt oder entsorgt, bevor die Erben sich geeinigt haben, erschwert die spätere Abrechnung und das Gespräch mit der Hausverwaltung.
Eine ruhige Reihenfolge schützt vor voreiligen Entscheidungen. Es empfiehlt sich, zuerst die Verfügungsberechtigung und die wichtigen Unterlagen zu klären. Den Räumtag sollten Sie erst festlegen, wenn diese Punkte stehen.
Erster Schritt: Unterlagen sichern und die Erben abstimmen
Bevor jemand Möbel aus der Wohnung trägt, sollten die Erben klären, wer handeln darf. Wenn ein Testament vorliegt oder ein Verlassenschaftsverfahren offen ist, sollten Sie mit dem Notariat sprechen, bevor Gegenstände verkauft oder verschenkt werden. Eine Liste des Hausrats, die alle gemeinsam führen, macht später nachvollziehbar, welche Stücke in der Familie geblieben sind.
Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen an einem Ort zu sammeln:
- Mietvertrag, Schriftverkehr mit der Hausverwaltung und letzte Betriebskostenabrechnung
- Bankunterlagen, Versicherungen und laufende Verträge
- Testament oder die Kontaktdaten des Notariats
- Schlüsselverzeichnis und Hinweise auf ein Kellerabteil
Sie sollten Fotos, Briefe und persönliche Aufzeichnungen getrennt von dem Hausrat halten, der zur Weitergabe oder Entsorgung vorgesehen ist. Solange Konten oder das Verfahren laufen, bleiben die dazugehörigen Belege bei den Erben. Sie sollten Post nachsenden lassen, sobald eine zustellfähige Adresse feststeht. Ein gemeinsamer Termin in der Wohnung, bei dem alle Erben oder eine bevollmächtigte Person anwesend sind, erspart später Widerspruch über einzelne Stücke. Sie sollten bei diesem Termin festhalten, wer welches Möbel übernimmt und was zur Entsorgung freigegeben ist.
Die Erben sollten außerdem festhalten, wer einen Schlüssel hat. Ein einzelner Bund, den alle kennen, verhindert, dass die Wohnung betreten wird, während noch Unterlagen darin liegen.
Den Mietvertrag mit der Hausverwaltung klären
Parallel zu den Unterlagen sollten Sie die Hausverwaltung informieren. Nahe Angehörige, die in der Wohnung gelebt haben, können unter Umständen in den Mietvertrag eintreten. Ob das in diesem Fall zutrifft, hängt vom Mietrechtsgesetz und von der Haushaltsgemeinschaft ab. Sie sollten das mit der Hausverwaltung besprechen, bevor Sie eine Kündigung aussprechen.
Welche Kündigungsfrist gilt, steht im Mietvertrag und richtet sich danach, ob das Mietrechtsgesetz anwendbar ist. Sie sollten den Räumtag erst festlegen, wenn dieses Datum feststeht. Bis dahin läuft die Miete weiter, auch wenn die Wohnung bereits leer steht. Versicherungen für Hausrat und Haftpflicht sollten Sie erst umstellen, wenn die Übergabe erfolgt ist, damit in der Zwischenzeit ein Schaden noch gedeckt ist.
Ein Kellerabteil, das im Vertrag genannt ist, müssen Sie mit der Wohnung zurückgeben. Sie sollten es bei der ersten Begehung öffnen und in die Mengenplanung aufnehmen. Zählerstände von Strom und Gas sollten Sie notieren, solange Sie die Wohnung betreten dürfen, und der Hausverwaltung eine Kopie anbieten.
Wichtige Hinweise zu Wertgegenständen und Entsorgung
Sobald die Zuständigkeiten klar sind, können Sie den Hausrat in drei Gruppen teilen: behalten, weitergeben, entsorgen. Schmuck, Bilder und Sammlungen sollten Sie erst beiseitestellen und gemeinsam bewerten, bevor ein Sperrmülltermin feststeht. Ein kurzes Protokoll mit Fotos dieser Stücke hilft, wenn später jemand nach einem Gegenstand fragt.
In Wien melden Sie Sperrmüll bei der MA 48 an. Problemstoffe und Elektrogeräte nehmen die Mistplätze an. Folgende Dinge sollten Sie dorthin bringen, getrennt von den Möbeln:
- Medikamente
- Farben, Reinigungsmittel und andere Chemikalien
- Elektrogeräte, Leuchtmittel und Batterien
Wenn die Erben außerhalb von Wien leben oder die Wohnung stark gefüllt ist, kann eine Entrümpelung in Wien eine große Entlastung sein. Sie sollten vor der Beauftragung auf eine Besichtigung, ein schriftliches Angebot und einen Nachweis über die Entsorgung bestehen. Sie sollten dem Betrieb schriftlich mitteilen, welche Schränke geschlossen bleiben. Wenn die Wohnung bereits weitgehend leer ist, können die Erben den Sperrmüll selbst anmelden.
Worauf Sie bei der Übergabe achten sollten
Die Hausverwaltung prüft die Wohnung anhand des Übergabeprotokolls. Sie fordert in der Praxis nach, wenn Möbel oder persönliche Dinge zurückbleiben. Besenrein heißt, dass Sie alle Gegenstände entfernt, die Böden gefegt und groben Schmutz beseitigt haben. Ob Einbauten wie Regale entfernt werden müssen, steht in der Rückgabeklausel. Sie sollten diese Klausel lesen, bevor Sie den Termin bestätigen.
Es empfiehlt sich, vor der Schlüsselübergabe jeden Raum, den Zählerstand und das leere Kellerabteil zu fotografieren. Sie sollten die Aufnahmen und das Protokoll aufbewahren, bis die Kaution abgerechnet ist. Wenn die Erben von außerhalb kommen, kann eine Vertrauensperson zur Übergabe gehen und die Bilder mitnehmen.
Entscheidungen gemeinsam treffen
Eine Verlassenschaftswohnung bleibt friedlicher, wenn die Erben den Umfang schriftlich festlegen, bevor jemand entsorgt. Sie sollten auch laufende Abbuchungen prüfen, etwa für Strom, Versicherung oder ein Zeitungsabo. Diese Verträge sollten Sie beenden, sobald die Übergabe feststeht, damit die Kosten mit der Wohnungsrückgabe enden. Sie sollten Hausverwaltung, Notariat und, falls nötig, einen Räumbetrieb über dieselben Termine informieren. Offene Miete und eine verspätete Übergabe kosten mehr als ein früher gemeinsamer Termin. Mit einer abgestimmten Liste bleibt nachvollziehbar, was die Familie behält und was bereits entsorgt wurde.

