Wer in Deutschland oder Österreich online bestellt, kennt das 14-tägige Widerrufsrecht. Bei einem Schweizer Händler gilt das so nicht. Die Schweiz hat kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe. Dieser Artikel erklärt, was das für den Kauf einer Luxusuhr bedeutet, wo sich Schweizer und deutsches Recht unterscheiden und worauf Sie beim Händler achten sollten.
Beim Kauf gebrauchter Uhren ist das besonders wichtig. Bei WATCHOYSTER etwa können Sie eine Uhr innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zurückgeben, wenn sie wesentlich von der Beschreibung abweicht oder einen nicht angegebenen Mangel hat. Das ist eine vertragliche Zusage des Händlers, kein gesetzliches Recht. Wie solche Zusagen aussehen sollten, erklären die nächsten Abschnitte.
Kein Widerrufsrecht wie in der EU
In der EU, also auch in Deutschland, dürfen Verbraucher Fernabsatzverträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Schweiz hat diese Regel nicht übernommen. Für online abgeschlossene Kaufverträge gibt es dort kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ausnahmen bestehen nur in Sonderfällen, etwa bei Haustürgeschäften oder bestimmten Konsumkrediten.
Ob Sie eine Uhr zurückgeben können, hängt deshalb davon ab, was der Händler zusagt. Viele seriöse Schweizer Händler räumen freiwillig ein Rückgaberecht ein, weil es Vertrauen schafft. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Lesen Sie die Bedingungen vor dem Kauf in den AGB.
Gewährleistung bei Mängeln
Unabhängig vom Widerruf gilt in der Schweiz eine gesetzliche Gewährleistung. Ein gewerblicher Verkäufer haftet zwei Jahre dafür, dass die Ware keine versteckten Mängel hat. Bei gebrauchten Waren darf diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart wird. Das betrifft die meisten Uhren auf dem Gebrauchtmarkt.
Ein Unterschied zum deutschen Recht liegt bei der Beweislast. Nach den Quellen, die ich geprüft habe, kennt das Schweizer Recht keine automatische Umkehr der Beweislast zugunsten des Käufers. Sie müssten also im Streitfall belegen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Das kann bei einer mechanischen Uhr schwierig werden, wenn ein Defekt erst nach einigen Wochen auftritt. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachperson.
Fragen an den Händler, bevor Sie kaufen
Weil das Gesetz weniger vorgibt, kommt es auf die Bedingungen des Händlers an. Klären Sie vor dem Kauf diese Punkte:
- Rückgabe: Gibt es überhaupt eine, und gilt sie nur bei Mängeln oder auch bei bloßem Nichtgefallen?
- Frist und Kosten: Wie lange läuft die Frist, und wer zahlt den Rückversand?
- Gewährleistung: Wie lang ist sie, was deckt sie ab, und was ist ausgeschlossen?
- Versand: Ist er versichert, und wie läuft ein Streitfall ab?
Bei Uhren im vier- oder fünfstelligen Preisbereich lohnt es sich, diese Antworten schriftlich zu haben.
Kauf aus Deutschland oder Österreich
Wenn Sie aus Deutschland oder Österreich bei einem Schweizer Händler bestellen, spielen weitere Fragen mit: welches Recht im Vertrag gilt, wie die Lieferung abgewickelt wird und ob Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Diese Punkte legt der Händler in seinen AGB fest. Lassen Sie sich vor dem Kauf bestätigen, was für Ihre Lieferadresse gilt.
Zusätzliche Händlergarantie
Viele Uhrenhändler bieten neben der gesetzlichen Gewährleistung eine eigene Garantie an. Sie deckt meist mechanische Defekte und Funktionsstörungen ab, die nicht durch falschen Gebrauch entstanden sind. Normale Gebrauchsspuren, Wasserschäden jenseits der angegebenen Wasserdichtheit und Schäden durch nicht autorisierte Reparaturen sind in der Regel ausgeschlossen.
WATCHOYSTER gibt auf jede Uhr eine 12-monatige Gewährleistung, die neben den gesetzlichen Rechten nach Schweizer Recht gilt. Zusätzlich prüft ein zertifizierter Uhrmacher jede Uhr vor der Listung in der eigenen Werkstatt, und die Seriennummer wird mit The Watch Register abgeglichen. Das ist keine gesetzliche Pflicht, senkt aber das Risiko, das bei fehlender Beweislastumkehr sonst Sie tragen.
Was Sie mitnehmen sollten
Bei einem Schweizer Online-Händler gilt nicht automatisch, was Sie aus der EU kennen. Ob Sie eine Uhr zurückgeben können, hängt von den Bedingungen des Händlers ab. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf Rückgabefrist, Gewährleistung und Beweislast, und lassen Sie sich die Zusagen schriftlich geben. Vertragliche Zusagen sind nur so gut wie ihr Wortlaut, ein gesetzliches Recht ersetzen sie nicht.

