Oft ruft schon kurz nach dem Unfall die Versicherung des Unfallgegners an und bietet an, „alles zu regeln“. Viele Geschädigte sind froh darüber und verschenken damit Geld. Dabei ist die Rechtslage seit Jahren klar.
Der Moment nach dem Aufprall
Wer schon einmal an einer roten Ampel stand und plötzlich einen Stoß von hinten gespürt hat, kennt das: In den ersten Minuten denkt niemand an Gutachten. Erst einmal schauen, ob alle unverletzt sind. Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Polizei rufen. Ein paar Tage später kommt dann eine Frage, an der schnell mehrere Hundert oder sogar Tausende Euro hängen: Wer schätzt den Schaden ein?
Genau hier passiert der häufigste Fehler. Die gegnerische Versicherung meldet sich und schlägt vor, einen eigenen Sachverständigen zu schicken oder das Auto gleich in eine Partnerwerkstatt zu bringen. Das klingt bequem. Für den Geschädigten ist es aber selten die beste Lösung.
Sie dürfen den Gutachter selbst wählen
Wer einen Unfall nicht verschuldet hat, darf selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Das folgt aus § 249 BGB. Der Verursacher muss den Zustand wiederherstellen, der ohne den Unfall bestehen würde. Die Kosten für ein Gutachten gehören zu dem, was dafür nötig ist. Bezahlt wird es am Ende von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Begründen müssen Sie das auch nicht. Ein kurzer Satz am Telefon genügt: „Danke, ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt.“
Warum der Versicherungsgutachter nicht Ihre Interessen vertritt
Das ist kein Vorwurf an einzelne Gutachter. Viele machen ihre Arbeit sauber. Aber ihr Auftraggeber ist die Versicherung, und die will den Schaden möglichst günstig regulieren. In der Praxis werden deshalb gerade die Posten gekürzt oder ganz weggelassen, die für den Geschädigten wichtig sind. Dazu gehören die Wertminderung, die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt oder eine realistische Reparaturdauer. Von der Reparaturdauer hängt ab, wie lange Sie einen Mietwagen bezahlt bekommen oder wie viel Nutzungsausfall Ihnen zusteht.
Ein Beispiel, wie es häufig vorkommt: ein drei Jahre alter Kombi mit Heckschaden nach einem Auffahrunfall. Auf den ersten Blick sind nur Stoßfänger und Heckklappe betroffen, vielleicht 1.500 Euro. Unter der Verkleidung zeigt sich dann ein verzogenes Abschlussblech. Die Parksensoren sind beschädigt, und die Assistenzsysteme müssen neu kalibriert werden. So werden schnell 4.000 Euro und mehr daraus, und dazu kommt noch die Wertminderung. Wer sich auf eine schnelle Schätzung verlassen hat, merkt das oft erst, wenn die Werkstatt die Rechnung schickt.
Was ein unabhängiges Gutachten enthält
Ein vollständiges Unfallgutachten ist mehr als eine Kostenschätzung. Es dient als Beweis und ist die Grundlage für alle Ansprüche gegenüber der Versicherung. In der Regel enthält es:
die Reparaturkosten, aufgeschlüsselt nach Arbeit, Ersatzteilen und Lackierung
die merkantile Wertminderung, also den Wertverlust, weil das Auto jetzt ein Unfallwagen ist
bei einem schweren Schaden den Wiederbeschaffungswert und den Restwert
die voraussichtliche Reparaturdauer
eine Fotodokumentation aller Schäden
Gerade die Wertminderung übersehen viele. Bei jungen Fahrzeugen sind das schnell mehrere Hundert Euro, die einem zustehen. Ohne Gutachten fordert sie aber meist niemand ein.
Die Bagatellgrenze: Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Es gibt eine Einschränkung. Bei sehr kleinen Schäden muss die Versicherung die Gutachterkosten nicht übernehmen, dann reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Gerichte ziehen diese Grenze meist bei etwa 750 Euro, teilweise auch etwas höher.
Das Problem: Als Laie kann man kaum sagen, ob ein Schaden darunter oder darüber liegt. Ein Kratzer im Stoßfänger kostet manchmal 400 Euro. Manchmal ist dahinter aber ein Halter gebrochen oder ein Radarsensor verstellt. Die Rechtsprechung berücksichtigt das: Entscheidend ist, ob ein vernünftiger Geschädigter ein Gutachten zum Zeitpunkt der Beauftragung für nötig halten durfte. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Anruf beim Sachverständigen. Viele sagen Ihnen schon am Telefon oder nach ein paar Fotos, ob sich ein Gutachten lohnt.
Und wenn die Schuld nicht ganz klar ist?
Bei einer Teilschuld werden auch die Gutachterkosten nur anteilig erstattet. Wer zu 30 Prozent mithaftet, bekommt 70 Prozent der Kosten zurück. Ein Gutachten ist in solchen Fällen trotzdem sinnvoll, manchmal sogar besonders. Es hält den Schaden fest, bevor repariert wird. Ist der Unfallhergang umstritten, kann eine technische Unfallanalyse klären, wer wie schnell unterwegs war und wie es zur Kollision kam.
Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
Ein paar Dinge erleichtern die Regulierung später deutlich:
- Fotografieren Sie die Unfallstelle, beide Fahrzeuge und die Kennzeichen, bevor die Autos bewegt werden, wenn das gefahrlos möglich ist.
- Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen.
- Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, auch wenn Ihnen der andere Fahrer vor Ort eines hinlegt.
- Wenn Sie die Versicherung des Gegners nicht kennen: Der Zentralruf der Autoversicherer hilft unter 0800 250 26 00 weiter.
- Beauftragen Sie den Gutachter, bevor irgendetwas repariert wird.
Auch ein Anwalt für Verkehrsrecht kostet Sie bei klarer Haftungslage nichts, denn diese Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Gerade bei Personenschäden oder Streit über die Schuld lohnt sich das.
Woran man einen guten Sachverständigen erkennt
Etwas überrascht viele: „Kfz-Gutachter“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Theoretisch darf sich jeder so nennen. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Qualifikation. Ein verlässliches Merkmal ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer. Diese Sachverständigen haben ihre Fachkunde vor der Kammer nachgewiesen und sind zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Auch Gerichte beauftragen häufig solche Sachverständigen.
Kurze Wege sind ebenfalls ein Vorteil. Ein Gutachter aus der Region kann das Fahrzeug oft innerhalb von ein bis zwei Tagen besichtigen, bei Bedarf auch direkt in der Werkstatt. Im Raum Hanau und Main-Kinzig bietet zum Beispiel das Ingenieurbüro Rosenberger ein unabhängiges Kfz-Unfallgutachten in Hanau an. Inhaber Maximilian Rosenberger ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie für Kfz-Schäden und -Bewertung.
Unterm Strich
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer den Schaden begutachtet, und die Kosten trägt die Gegenseite. Wer das Angebot der gegnerischen Versicherung freundlich ablehnt und einen eigenen Sachverständigen beauftragt, verliert ein paar Minuten Zeit. Im Gegenzug hat er deutlich bessere Chancen, den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen.

