Seit Oktober 2025 gelten in Österreich neue Spielregeln für die betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung. Die ÖNORM Z 1020:2025 ersetzt die bisherige Fassung und bringt eine grundlegende Vereinfachung mit sich: Statt zwei unterschiedlicher Kastentypen gibt es künftig nur noch eine einheitliche Ausstattung. Das klingt zunächst nach weniger Bürokratie – doch hinter der Änderung steckt mehr, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Dieser Beitrag erklärt, was sich konkret geändert hat, welche Fristen laufen und wie Betriebe die Umstellung möglichst unkompliziert meistern.
Warum wurde die ÖNORM Z 1020 überarbeitet?
Die bisherige ÖNORM Z 1020 stammte in ihrer Grundstruktur aus einer Zeit, in der Themen wie Pandemieschutz oder erweiterte Hygienemaßnahmen in der betrieblichen Erstversorgung kaum eine Rolle spielten. Die Erfahrungen der letzten Jahre – insbesondere aus der COVID-19-Pandemie – haben gezeigt, dass Erste-Hilfe-Kästen nicht nur Verbandmaterial enthalten sollten, sondern auch Schutzausrüstung für die helfende Person selbst. Außerdem war die alte Unterscheidung zwischen Typ-1-Koffern (für kleinere Betriebe mit 1-5 Mitarbeitenden) und Typ-2-Koffern (für größere Betriebe ab 6 Personen) in der Praxis oft verwirrend. Viele Unternehmen wussten schlicht nicht, welchen Koffer sie benötigen.
Die Normrevision räumt mit dieser Komplexität auf und setzt auf einen einzigen, standardisierten Verbandskasten, der für alle Betriebsgrößen geeignet ist.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ein Koffertyp für alle Betriebe
Die wohl größte Neuerung: Typ 1 und Typ 2 gibt es nicht mehr. Stattdessen existiert nur noch eine einheitliche Ausstattung mit 70 Teilen, die sich in Größe und Umfang am bisherigen Typ-2-Koffer orientiert. Das vereinfacht sowohl die Beschaffung als auch die Wartung erheblich, denn Betriebe müssen sich nicht mehr mit der Frage beschäftigen, welcher Typ für sie der richtige ist.
Neue Bestandteile im Verbandskasten
Die aktualisierte Norm ergänzt den Inhalt um mehrere zeitgemäße Komponenten. Drei FFP2-Masken gehören nun zur Standardausstattung – sie schützen Ersthelferinnen und Ersthelfer bei der Versorgung, insbesondere wenn unklar ist, ob eine infektiöse Erkrankung vorliegt. Hinzu kommen drei einzeln verpackte Desinfektionstücher, die eine hygienische Wundversorgung erleichtern, sowie zwei Sofort-Kältekompressen für die Erstbehandlung von Prellungen und Schwellungen.
Darüber hinaus wurden auch bei bewährten Materialien die Mengen angepasst: Die Zahl der Rettungsdecken wurde auf drei erhöht, ebenso die Einmal-Notfallbeatmungshilfen (von bisher einer auf drei Stück). Statt Latex-Handschuhen sind nun sechs Nitril-Handschuhe enthalten – eine sinnvolle Änderung, da Nitril deutlich allergikerfreundlicher ist.
Die 3-Minuten-Regel bestimmt die Anzahl
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Frage, wie viele Verbändekästen ein Betrieb vorhalten muss. Die alte Faustregel „ein Typ-2-Koffer pro 20 Mitarbeitende“ wird durch ein praxisnäheres Kriterium abgelöst: Entscheidend ist, dass an jedem Arbeitsplatz innerhalb von drei Minuten Erste Hilfe geleistet werden kann. Das entspricht einer Wegstrecke von maximal rund 100 Metern. In der Praxis bedeutet das: Betriebe mit mehreren Stockwerken, weitläufigen Lagerhallen oder verteilten Gebäudeteilen benötigen unter Umständen mehr Kästen als zuvor – auch wenn die Mitarbeiterzahl gleich bleibt.
Gesetzliche Grundlagen bleiben bestehen
An den rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert. Die Pflicht zur Erste-Hilfe-Ausstattung ergibt sich weiterhin aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 26 ASchG) und der Arbeitsstättenverordnung (§ 39 AStV). Jeder Arbeitgeber in Österreich ist demnach verpflichtet, eine angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzustellen, diese regelmäßig zu prüfen und für ausreichend geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer zu sorgen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen, die je nach Schwere zwischen 1.000 und 10.000 Euro liegen können.
Übergangsfrist bis Oktober 2027 – aber nicht abwarten
Die gute Nachricht: Betriebe haben bis zum 1. Oktober 2027 Zeit, ihre bestehende Ausstattung auf die neue Norm umzustellen. Wer also noch funktionierende Verbandskästen nach der alten Norm im Einsatz hat, muss nicht sofort handeln. Allerdings ist es ratsam, bei jeder anstehenden Nachfüllung oder regelmäßigen Überprüfung bereits auf die neuen Komponenten umzusteigen. So lässt sich die Umstellung schrittweise und ohne großen finanziellen Aufwand realisieren.
Neue Verbandskästen sollten in jedem Fall bereits nach der aktuellen ÖNORM Z 1020:2025 beschafft werden. Wer sich einen komplett gefüllten und normkonformen Koffer anschaffen möchte, kann beispielsweise direkt einen Erste Hilfe Koffer kaufen, der bereits alle 70 vorgeschriebenen Teile enthält und sofort einsatzbereit ist.
Umstellung in der Praxis: Drei Wege zur neuen Norm
Je nach Ausgangslage stehen Betrieben verschiedene Möglichkeiten offen, um normkonform zu werden:
Komplett neuen Koffer anschaffen: Das ist der einfachste Weg, besonders wenn der alte Verbandskasten ohnehin in die Jahre gekommen ist oder Beschädigungen aufweist. Ein neuer, fertig gefüllter Koffer nach ÖNORM Z 1020:2025 ist sofort einsatzbereit und erfüllt alle Anforderungen.
Ergänzungsset für bestehende Kästen: Wer einen gut erhaltenen Typ-2-Koffer besitzt, kann diesen mit einem speziellen Ergänzungsset auf den neuen Standard bringen. Diese Sets enthalten genau jene Bestandteile, die in der neuen Norm hinzugekommen sind – etwa FFP2-Masken, Desinfektionstücher, Kältekompressen und zusätzliche Beatmungshilfen.
Komplette Nachfüllung austauschen: Bei Koffern mit unvollständigem oder abgelaufenem Inhalt bietet sich der Austausch der gesamten Füllung an. Nachfüllsets enthalten alle 70 vorgeschriebenen Teile und machen den bestehenden Koffer wieder vollständig normkonform.
Besondere Anforderungen je nach Branche
Die einheitliche Ausstattung bildet den Mindeststandard. Bestimmte Branchen müssen darüber hinaus zusätzliche Materialien vorhalten. In der Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung etwa sind weiterhin blaue, detektierbare Pflaster vorgeschrieben, damit bei Verlust sofort erkennbar ist, wenn Verbandmaterial in Lebensmittel gelangt ist. Auf Baustellen müssen mobile Erste-Hilfe-Kästen verfügbar sein, und in der chemischen Industrie können Augenspülungen oder spezielle Brandgels erforderlich sein. Die Gefährdungsevaluierung des jeweiligen Betriebs bestimmt letztlich, ob über den Norminhalt hinaus weitere Maßnahmen nötig sind.
Wartung und regelmäßige Überprüfung
Auch der beste Verbandskasten nützt wenig, wenn sein Inhalt abgelaufen oder unvollständig ist. Die ÖNORM Z 1020:2025 sieht vor, dass Erste-Hilfe-Kästen mindestens alle sechs Monate auf Vollständigkeit und Haltbarkeit geprüft werden. Wer seinen Koffer mit einer Plombe oder einem Siegel versiegelt, kann dieses Intervall auf bis zu ein Jahr ausdehnen – vorausgesetzt, das Siegel ist bei der Prüfung noch intakt.
Bei den neuen Bestandteilen sollte man besonders auf Folgendes achten: FFP2-Masken können durch unsachgemäße Lagerung beschädigt werden und haben ein Ablaufdatum. Desinfektionstücher trocknen aus, wenn die Verpackung nicht richtig verschlossen ist. Kältekompressen verlieren ihre Funktion, wenn die Aktivierungszone beschädigt wurde. All das lässt sich durch eine kurze, regelmäßige Sichtprüfung leicht kontrollieren.
Ersthelfer nicht vergessen
Neben der materiellen Ausstattung spielt auch die personelle Seite eine wesentliche Rolle. Ab fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss mindestens eine Person als Ersthelferin oder Ersthelfer ausgebildet sein. Ab 20 Beschäftigten steigt der Anteil auf mindestens fünf Prozent der regelmäßig anwesenden Belegschaft. Die Ausbildung umfasst einen 16-stündigen Grundkurs und muss alle vier Jahre aufgefrischt werden.
Ein wichtiger Tipp im Zuge der Normumstellung: Nutzen Sie anstehende Auffrischungskurse, um Ihre Ersthelferinnen und Ersthelfer über die neuen Materialien zu informieren. Wer noch nie mit einer Kältekompresse gearbeitet hat oder nicht weiß, wann eine FFP2-Maske bei der Erstversorgung sinnvoll ist, kann im Ernstfall wertvolle Zeit verlieren.
Fazit: Einfacher als gedacht
Die neue ÖNORM Z 1020:2025 ist im Kern eine Vereinfachung. Ein Koffertyp, eine Ausstattungsliste, klare Regeln zur Platzierung. Für Betriebe, die bisher schon gewöhnliche Typ-2-Koffer im Einsatz hatten, hält sich der Umstellungsaufwand in Grenzen. Die neuen Bestandteile lassen sich unkompliziert ergänzen, und bis Oktober 2027 bleibt ausreichend Zeit für eine planvolle Umsetzung.
Wer bei der nächsten Nachfüllung oder Neuanschaffung gleich auf den aktuellen Standard setzt, ist auf der sicheren Seite – rechtlich und im Ernstfall auch medizinisch. Denn am Ende geht es nicht um Paragraphen und Normnummern, sondern darum, dass im Notfall die richtigen Mittel griffbereit sind.
Haftungsausschluss
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